Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in den römisch-katholischen Kantonen der Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. An diesem Tag finden zwar in manchen Gegenden religiöse Prozessionen und andere festliche Veranstaltungen statt, aber im Großen und Ganzen ist es ein Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben und die Menschen einen dringend benötigten freien Tag einlegen.